Ein Ehepaar bekommt einen Teil des Preises seiner Kreuzfahrt-Weltreise mit Aida zurück, weil der FKK-Bereich nach einem Umbau deutlich kleiner ausfiel als erwartet. Das hat das Landgericht Rostock am Freitag (14. August) entschieden. Den Klägern steht eine Minderung von fünf Prozent des Reisepreises zu. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts hervor.
Die Eheleute hatten die mehrmonatige Reise bereits im Februar 2024 gebucht und dafür rund 68.600 Euro bezahlt. Zu diesem Zeitpunkt verfügte das Schiff über einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach.
Buchungsunterlagen und Prospekt enthielten dazu zwar keine Angaben, die Kläger orientierten sich aber an Deckplänen, die der Veranstalter im Internet veröffentlicht hatte. Darauf waren Lage und Größe des Bereichs klar erkennbar.
Aida ließ Schiff umbauen – FKK-Bereich verkleinert
Zwischen Buchung und Reiseantritt ließ die Rostocker Reederei Aida Cruises das Schiff umbauen. Aus dem bisherigen FKK-Bereich wurde ein „Skydeck“, das nur noch Suiten-Gästen offenstand – zu ihnen gehörten die Kläger nicht. Der neue FKK-Bereich lag an anderer Stelle, war kleiner und hatte weder Sonnendach noch Dusche oder Whirlpool.
Die Kläger forderten daraufhin 15.000 Euro zurück. Sie verwiesen auf ihre enttäuschten Erwartungen sowie darauf, dass ihnen das Skydeck verwehrt blieb. Zusätzlich bemängelten sie ein fehlendes Buffetrestaurant und eine kostenpflichtige Sauna.
Gericht: Online-Angaben wecken Erwartungen
Das Landgericht sprach den Klägern eine Minderung zu, allerdings deutlich unterhalb der geforderten Summe. Reisende dürften sich auf frei im Internet zugängliche Informationen des Veranstalters verlassen, etwa auf Deckpläne. Auch ohne ausdrückliche Zusicherung in den Buchungsunterlagen könnten solche Angaben den Vertragsinhalt mitbestimmen, da sie eine berechtigte Erwartung schaffen. Bei erheblichen Änderungen zwischen Buchung und Reise müsse der Veranstalter die Passagiere vorab informieren.
Die Verkleinerung sei keine unbedeutende Einschränkung, so das Gericht. Da der FKK-Bereich aber nur eines von vielen Unterhaltungsangeboten einer Kreuzfahrt darstelle, rechtfertige dies keine höhere Minderung.
Die übrigen aufgeführten Mängel stufte das Gericht als nicht erheblich genug ein. Enttäuschte Erwartungen aus früheren Reisen würden zudem nicht automatisch Teil des Reisevertrags sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Reederei kann Berufung einlegen. Aida erklärte auf Anfrage: „Wir werden nach sorgfältiger Auswertung der Urteilsbegründung weitere rechtliche Schritte prüfen.“

